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Bike-Leasing – im Fahrradladen Essen so einfach wie Fahrradfahren

mit Jobrad oder anderen Leasinggesellschaften

Am 23. November 2012 änderte sich die Fahrradwelt. An diesem Tag verwandelte sich durch das Bike-Leasing das Fahrrad von einem Sport-, und Freizeitgerät zu einer echten und auch politisch ernstgemeinen Mobilitätsalternative zum Auto. Das Ziel der Politik war, die umweltschonende Mobilität zu fördern.

Was ist passiert? Per Gesetzesvorgabe der Länder kann nun die Einprozent-Regelung auch auf Dienst-Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes angewendet werden. Diese Regelung war vor diesem Datum nur für Dienstwagen vorbehalten.

So können Sie dank als Arbeitnehmer durch das Bike-Leasing sehr viel Geld bei der nächsten Anschaffung eines Fahrrades sparen. Durch die Einsparung von Lohnnebenkosten und der Mehrwertsteuer senkt sich unter mit Hilfe Ihres Arbeitgebers der Preis für Ihr Wunschfahrrad um bis zu 40 % zur unverbindlichen Preisempfehlung.

Das ist aus mehreren Perspektiven grandios. Denn gerade durch den Trend der Pedelecs und E-Bikes möchten immer mehr Menschen bequem und dennoch umweltschonend mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Und auch bei immer mehr Arbeitgebern wächst das Interesse, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Kraft der Elektro-Mobilität zum Arbeitsplatz kommen zu lassen. Die Gründe dafür sind klar und vielfältig: E-Bikes stehen für eine fortschrittliche Unternehmensphilosophie und sorgen so für ein positives Image, gerade bei potentiellen neuen Arbeitskräften.

Durch das Plus an Sport und Bewegung reduzieren sich die Krankheitstage der Belegschaft deutlich und das Bike-Leasing senkt die Lohnnebenkosten. Weiterer klarer Profiteur: Unser Klima und unsere Umwelt - da weniger CO2 durch den motorisierten Individualverkehr produziert wird.

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Faktor Gehaltsumwandlung – die 2 Wege des Bike-Leasing zu Ihrem Wunschrad

Möglichkeit 1:

Ihr Arbeitgeber kauft oder least das Fahrrad/E-Bike und stellt Ihnen das Fahrrad/E-Bike zusätzlich zu dem geschludeten Lohn oder Gehalt zur Verfügung. Steuerlich wird das Fahrrad mit 0,25 % des Bruttolistenpreis auf Ihr Bruttogehalt aufgeschlagen, die Lohnsteuer wird aus diesem Mehrbetrag errechnet, sodass der finanzielle Vorteil steuerlich ausgeglichen wird.

Möglichkeit 2:

Über einer Gehaltsumwandlung zu Ihren Wunschfahrrad kommen.

Sie werden sich nun fragen, was ist eine Gehaltsumwandlung?

Einfach gesagt bedeutet eine Gehaltsumwandlung, auch Bruttolohnumwandlung oder Entgeltumwandlung genannt, einen Teil Ihres Bruttolohns/gehalts in Sachleistungen umwandeln zu lassen. In der Praxis sind das oft Tankgutscheine, Monatsfahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr, oder sogar Büroausstattung wie ein Laptop für die private Nutzung. Es ist sogar denkbar, dass das neue Familienauto über eine Gehaltsumwandlung finanziert wird.

Einen Haken hat die Sache aber. Ihr Arbeitgeber muss mit der Gehaltsumwandlung einverstanden sein, denn rechtlich ist er der Vertragspartner mit der Leasingbank, über die der Leasinggegenstand geleast wird.

Schauen wir uns ein konkretes Beispiel an:

Nehmen wir an, Sie haben sich für ein Fahrrad entschieden, das 2000 € kostet. Der Betrag wird wie bei einen Autoleasing bei einer Leasinggesellschaft eingereicht. Die Leasinggesellschaft erstellt ein Angebot. Das Angebot setzt sich aus Kaufpreis, Zinsen für die Laufzeit von 36 oder 48 Monaten sowie etwaigen Zusatzleistungen wie Versicherung etc. zusammen. Sie haben sich für eine Laufzeit von 36 Monaten und ein Versicherungspaket entschieden.

Ihr Gehalt beträgt 3500 € brutto bei Steuerklasse 1 und Sie haben keine Kinder. Die monatliche Leasingbetrag liegt in diesem Fall 61 € netto (ohne MwSt.).

Ihr Arbeitgeber zieht die Nettoleasingrate 61 € von Ihrem Bruttogehalt 3500€ ab.

Die Rechnung ist damit aber nicht vollständig, denn der Gesetzgeber geht davon aus, das sie das Fahrrad beim Bike-Leasing auch privat nutzen werden. Das ist aus steuerlicher Sicht ein finanzieller Vorteil. Um diesen auszugleichen, müssen Sie 0,25% des Bruttolistenpreises des Fahrrades/E-Bikes versteuern. Konkret auf diesen Fall bedeutet das, 5 € die auf das von der Leasingrate bereinigtem Bruttogehalt addiert werden muss.

Durch diese Rechnung ist die Gehaltumwandlung vollzogen worden. Sie besitzen Ihr Wunschfahrrad aber auch etwas weniger von Ihrem Nettolohn. Noch etwas gutes für Sie: Es entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils in der Höhe von 0,25% des Neupreises.

WARUM SPARE ICH BEIM BIKE-LEASING BEI DER LOHNUMWANDLUNG?

19 % MWST ENTFALLEN
Sozialversicherung gespart
Lohsteuer gespart

Welche Kombination beim Bike-Leasing enthält das größte Sparpotenzial?

Fahrradladen Essen hat es für Sie ausgerechnet! Bike-Leasing über 36 Monate mit dem größten Versicherungs-, und Servicepaket ist die Kombination mit dem sich am meisten sparen lässt. Das Versicherungspaket ist um ein Vielfaches teurer, wenn man es einzeln abschließen würde. Diese Art von Versicherung vereinfacht den Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da Service, Reparatur und Diebstahl durch Leistungen aus der Versicherung abgedeckt sind und nicht mehr vertraglich geregelt werden müssen. Die Ersparnis, die wir ausgerechnet haben, liegt bei 37 % gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung.

Für welche Arbeitnehmer lohnt sich Bike-Leasing besonders?

Grundsätzlich kann man sagen, dass Arbeitnehmer mit einer hohen Steuerlast, zum Beispiel in Steuerklasse V, am meisten profitieren. Durch den Effekt der Gehaltsumwandlung können Sie dann bis zu 37 % Ersparnis zum Bruttolistenpreises Ihres Wunschfahrrades oder E-Bikes erzielen. Der Vorteilsrechner gibt Ihnen einen Überblick über Ihre persönliche Einsparmöglichkeit.

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Elementar fürs Bike-Leasing: der Überlassungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Der nächste Schritt ist, dass Sie einen Überlassungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber eingehen. Dieser regelt für Sie unter anderem die private Nutzung des Fahrrades/E-Bikes. Ferner wird in diesem Vertrag die Gehaltsumwandlung und deren Höhe festgelegt. Außerdem wird geregelt, wie zum Ende des Leasingvertrages oder beim Ausscheiden des Arbeitnehmers mit dem Leasinggegenstand umgegangen wird.
Des Weiteren werden auch gegenseitige Pflichten, bezogen auf das Fahrrad/E-Bike, während der Leasinglaufzeit festgelegt. Pflichten sind unter anderem: Die regelmäßige Wartung und welche der Vertragsparteien diese bezahlt. Ferner das sorgsame Abschließen des Rades und wer bei Verlust haftet. Das sind nur einige Punkte, die so ein Überlassungsvertrag regelt. Ein Muster für einen Überlassungsvertrag können Sie hier herunterladen.

Unser FAQ
Antworten auf Ihre Fragen zum Bike-Leasing
Kann sich der Arbeitgeber am Bike-Leasing finanziell beteiligen?

Er kann. Der Arbeitgeber kann ein Teil oder die ganze Leasingrate übernehmen. Der geldwerte Vorteil bleibt aber immer bestehen. Diesen müssen Sie mit 1 % des Bruttolistenpreises versteuern.

Kann ich ein Dienstrad zusätzlich zum Dienstwagen nutzen?

Ja. Es besteht kein Hindernis, ein Fahrrad zu leasen wenn Sie bereits einen Dienstwagen fahren. Sie können sogar noch weitere Fahrräder lesen. Solange die Leasingraten Ihr Bruttogehalt nicht übersteigt, können Sie so viele Fahrräder und Pedelecs leasen, wie Sie wollen. Der Gesetzgeber hat die Anzahl an Dienstfahrzeugen nicht beschränkt.

Können auch Rennräder, Mountainbikes, Triathlonräder usw. geleast werden?

Der Gesetzgeber hat keine Regelung getroffen, welche Art Fahrrad Sie leasen. Konkret bedeutet das: Sie sind begeisterter Triathlet und wünschen sich ein neues Bike? Dann ist die Gehaltsumwandlung genau das beim Bike-Leasing genau das Richtige für Sie. Denn diese persönliche Anschaffung bezahlen Sie nicht von Ihrem Nettogehalt, sondern von Ihrem Bruttogehalt.
Wenn Sie möchten, sehen Sie diesen Vorteil als Beteiligung des Finanzamts am Erhalt Ihrer Gesundheit. Ein Investment in Ihre Fitness.

Kann ich mein Leasing-Bike individuell zusammenstellen?

Selbstverständlich stellen wir Ihnen Ihr Leasingrad nach Ihren Wünschen zusammen. Um Ihr Leasing-Bike dann korrekt in Rechnung stellen zu können, addieren wir jeweils die UVP der jeweiligen Einzelteile zusammen. Der Gesamtbetrag ist dann die Berechnungsgrundlage für Ihren Leasingvertrag.

Wie oft muss ich mein geleastes Rad zur Inspektion bringen?

Generell sollten Sie Ihr Fahrrad mindestens einmal im Jahr warten lassen, um sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Die Hersteller von E-Bikes empfehlen, eine Inspektion immer nach 2.500 gefahrenen Kilometern durchzuführen und alle sicherheitsrelevanten Teile checken zu lassen. Dabei können wir auch gegebenenfalls notwendige Softwareupdates einrichten und unseren 60 Punkte-Plan in unserer Werkstatt dokumentieren.

Kann ich auch ein S-Pedelec auch leasen?

Ein S-Pedelec ist selbstverständlich auch zu leasen! Nur bei der Besteuerung verhält es sich etwas anders als bei normalen E-Bikes. Während bei normalen E-Bikes und Fahrrädern der Arbeitsweg nicht versteuert wird, muss der einfache Arbeitsweg per S-Pedelec mit 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Kilometer versteuert werden.

Was ist mit der Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale wird mit 0,3 € pro Kilometer von dem Finanzamt anerkannt.

Was ist die 0,25 %-Regel?

Arbeitnehmer, die Ihr Rad über eine Gehaltsumwandlung vom Arbeitgeber leasen und ihr Fahrrad auch für den privaten Gebrauch uneingeschränkt benutzen wollen, entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser wird pauschal mit ca. 0,25 % des Bruttolistenpreises (UVP) kalkuliert, auf das Gehalt aufgerechnet und insgesamt darüber versteuert.

Für welche Personengruppen ist Bike-Leasing steuerfrei?

Für manche Selbständige und bestimmte Arbeitnehmer kann das Bike-Leasing steuerfrei sein. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

Bei Selbstständigen, denen das Leasing-Bike dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist, gilt die 0 %-Regel.

Gleiches gilt für alle Arbeitnehmer, denen zusätzlich zum Arbeitslohn – beispielsweise als Gehaltserhöhung – das Leasing-Bikevom Arbeitgeber finanziert und auch explizit für die private Nutzung gestattet wird.

Was bedeutet „(nicht) vorsteuerabzugsberechtigt“?

Ist für die Gehaltsumwandlung die Nettoleasingrate die Grundlage, ist der Arbeitgeber „vorsteuerabzugsberechtigt“. „Nicht vorsteuerabzugsberechtigt“ ist er, wenn die Bruttoleasingrate die Berechnungsbasis darstellt.

Kann ich nach Auslaufen des Leasing-Vertrags das Rad kaufen?

Sie haben mit Auslaufen des Leasing-Vertrags die Möglichkeit, ein Kaufangebot anzufordern. Die eventuell anfallende Pauschalversteuerung nach § 37b EstG übernimmt in den meisten Fällen der Leasing-Vertragspartner. Sie genießen daher die Möglichkeit, kostengünstig ein Ihnen gewohntes Fahrrad zu erwerben.

Fahrradladen Essen – Ihr Fachhändler für Jobrad und Bike-Leasing in Essen

Wenn Sie in Essen und Umgebung ein Bike leasen möchten, führt Sie fast kein Weg an unserem Angebot vorbei. Denn obwohl der Markt fürs Bike-Leasing noch immer im Aufbruch ist, gibt es bereits einige Anbieter. Da wir mit vielen davon kooperieren, haben Sie bei uns eine dementsprechend große Auswahlmöglichkeit – vielleicht sogar die größte im gesamten Stadt-, oder Ruhrgebiet.

Einige Leasinganbieter haben sich für uns als besonders zuverlässig und kompetent herausgestellt. Darum möchten wir Ihnen nun Ihre Optionen der Leasing-Dienstleister vorstellen. Mit Jobrad führen wir für Sie den wohl bekanntesten Anbieter als erstes auf. Der Branchenführer in Sachen Bike-Leasing ist für uns ein erstklassiger Kooperationspartner, der für seinen Service, seine Beratung und seine Expertise bundesweit hohes Ansehen genießt.

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Wir glauben, das wir Ihnen ein guten Einblick in das Bikeleasing gegeben haben. Dieser Beitrag erhebt aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ist auch nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Er dient lediglich zur Information. Wenn Sie sich für das ein Bikeleasing interessieren, dann sollten sie folgende Punkte der Reihenfolge nach abarbeiten: .

Der unterschiedliche Weg zum Traumbike zwischen Jobrad und anderen Bikeleasing Gesellschaften in einer Grafik dargestellt

Bikle Leasing wie geht das